DUMM GEFLOGEN - Dank AGBs
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Vor ein paar Monaten habe ich für 63,-Euro einen scheinbar zeit- und kostengünstigen Flug mit AB von Düsseldorf nach München online gebucht, bezahlt und bestätigt bekommen.
Beruhigt bin ich am nächsten Tag in die Ferien gefahren und habe ein paar erholsame Urlaubstage ohne Handy und Internet verbracht.
Direkt vom Urlaubsort kommend erfuhr ich beim CHECK IN am Flughafenschalter der AB in Düsseldorf um 14 Uhr, daß meine Flugdaten gemäß AGBs wenige Tage vor dem Abflugtag regulär geändert, die Abflugszeit von 15 Uhr auf 13 Uhr vorverlegt (!) wurde und mir die Info korrekterweise per email geschickt wurde. Diese Info hatte mich allerdings nicht erreicht, da mir am Urlaubsort der Internetzugang fehlte. Erstaunlich, dass eine renommierte Fluggesellschaft wie die AB (kein Charterflug!) die Daten einfach so ändern kann – dadurch wird für mich keine Reise mehr planbar oder wer bucht dann noch Anschlußflüge, Züge oder Fähren?
Der scheinbar kostengünstige Flugpreis hat sich in letzter Konsequenz für mich von 63,- Euro auf knapp 170,- Euro (one way!) verteuert, denn ich musste ein neues Flugticket natürlich zum teuren Tagespreis nachkaufen, hatte über 3 Stunden Verspätung in Kauf zu nehmen und erhebliche Probleme im Anschluß vom Flughafen München nach Bad Tölz zu gelangen.
Die Zeit am Düsseldorfer Flughafen hatte ich in meiner Verzweiflung damit verbracht, endlich einmal die kleingedruckten AGBs zu verstehen. Danach war ich noch verwirrter. Ich hatte 3 unterschiedliche Versionen, nämlich von der AB GmbH, AB PLC und die im Internet.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmen zu AB habe ich bis heute keine Reaktion, Erklärung oder gar Entschuldigung erhalten. Statt dessen erhielt ich in schöner Regelmässigkeit Infos über neue kostengünstige Flugangebote, bis diese bei mir im SPAM „landeten“.
Happy Landing und guten Flug!
Berichtet von: goldorak
Hotel: keins
Land: Deutschland
Gesamtpannen: 1
Aufrufe: 21182
Veranstalter: Air Berlin
Stadt: Düsseldorf
Tags:
flugha..
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(3.0 bei 2 Usern)
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Komentare:
» Von Nachteule am 24.09.2007 00:44:44
Ich nochmal:
nach nochmaligem Lesen Deines Pannentextes ist mir aufgefallen, dass die AB einige Tage vorher noch eine Korrekturmail geschickt hat. Bevor man areist sollte man seine Mails nochmal lesen, dann wäre nix passiert. Dein 2. Bild enthält wohl die Daten, man kann es leider nicht vergrößern. erscheint bei mir rot. ich kann nur annehmen, dass hier 2 Flüge nach München gebucht wurden, aber kein Rückflug. Dann auf ein Neues und viel üben! Tschüssi
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» Von Nachteule am 24.09.2007 00:34:22
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Hallo Neonlicht,
das mit den rückbestätigen stimmt nicht ganz. Bei Fernreisen muß man es sogar. Noch ein Tip: Wir fahren oft Asien, da wird es meist verlangt, sonst gibts Überraschungen. Wir habens einmal vergessen und saßen dann leider 20 Reihen auseinander. Keine Chance am Airport noch was zu ändern.
Außerdem sollte sich jeder bei seinen Anschlußflügen z.B. BKK und USA viel Übergangszeit wegen den Einwanderungskontrollen lassen, die auch mal 2 Std. dauern können.
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» Von Nachteule am 24.09.2007 00:29:33
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Hier ist nur die Bestätigung, dass eine Anzahlung geleistet wurde. Ist doch eindeutig, das der Flug 168,- kostet. Es handelt sich hier wohl um ein E-Ticket. Der erste Teil der Rechnung fehlt hier, also aus dem Zusammenhang gerissen. Da müssten die Daten des Flugs und die Preiszusammensetzung und der Abholcode drauf sein. Bei der Buchung im Internet muß der Gesamtpreis hervorgehen. auf manchen Plattformen muß man aber auch zusammenrechnen. Ist aber üblich, dass sich bei länger vorgebuchten Tickets die Flugzeiten ändern, insbesondere bei Billigairlines. Mit Brille wäre das nicht passiert. Betrachte es als Lehrgeld. Schöne Grüße
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» Von neonlicht am 12.09.2007 16:56:50
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Die Airline hat Ihren Teil des Beförderungsvertrages akzeptiert. Bei einer Flugbuchung kaufst du die Beförderung von A nach B und nicht eine bestimmte Uhrzeit.
Bei Flugzeitenänderungen seitens der Airline muss diese den Kunden davon in Kenntnis setzen, per E-Mail, Post oder Telefon. Der Kunde steht selbst in der Verantwortung diese Möglichkeiten zu nutzen. Heutzutage sind Rückbestätigungen von Flügen zwar nicht mehr üblich, aber in diesem Fall hätte das viel Ärger erspart. Somit kann man sagen, dass AirBerlin kein Vorwurf zu machen ist. Klingt ärgerlich, aber ist leider so. :)
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» Von tatonka am 02.09.2007 11:41:04
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dein kleingedrucktes kann man ja auch kaum entziffern...
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